KOSTEN & -RÜCKERSTATTUNG

Wir sind sehr bemüht Ihnen einen kurzen Überblick über den Weg zur Ergotherapie und der anschließend möglichen Teilkostenrückerstattung zu informieren.


Tarife


(Stand Jänner 2024)

Erstkontakt


30 Min. € 50,00


45 Min. € 65,00


60 Min. € 85,00


Bei dem Ersttermin werden Rahmenbedingungen geschaffen und Therapiewünsche bzw. -ziele besprochen. Hierbei wird bereits mit der Aufnahmebefundung begonnen, um sich grob einen Überblick zu verschaffen.

Ergotherapie

30 Min.


€ 50,00


Je Einheit




Ergotherapie /

Rota-Therapie


60 Min.


€ 85,00


Je Einheit

Ergotherapie

45 Min.


 € 65,00



Je Einheit



Hausbesuche

-

derzeit nicht verfügbar


€ 20,00

+ € 0,42/km*


Je Einheit


* Kilometergeld wird ab einer Entfernung von 5 km extra berechnet

Ergotherapeutische Verordnung

Das ergotherapeutische Erstgespräch  (inkl. der Erstellung des Behandlungsplanes) ist grundsätzlich chefarztfrei.

Die Bewilligungspflicht  für ergotherapeutische Behandlungen für ÖGK-Versicherte bleibt für weitere zwei Jahre, nämlich vom 1. Juli 2025 - 30. Juni 2027 ausgesetzt. Bei der BVAEB ist die Bewilligungspflicht abgeschafft, bei der SVS aktuell aufrecht.


SVS: Ab der 2. Behandlungseinheit besteht Chefarztpflicht bei PatientInnen der SVAEB! Reichen Sie daher am besten vor der 2. Behandlungseinheit die Verordnung für Ergotherapie (Überweisungsschein) gemeinsam mit dem Behandlungsplan (erhalten Sie von mir nach der 1.Einheit) bei einer Kassendienststelle zur Bewilligung ein, damit sie sicher gehen können eine Kostenrückerstattung zu erhalten. Sollte dies nicht bewilligt werden besteht trotzdem die Möglichkeit die Therapien ohne Zuschuss der Kassa durchzuführen.


Keine Verordnung  wird hingegen bei ausschließlichen Beratungsgesprächen  als auch Tätigkeiten im Bereich der Gesundheits-förderung & Prävention  benötigt.


Seit 01.01.2024 sind alle Verordnungsscheine (ÖGK, SVS, BVAEB) bis auf weiteres 3 Monate ab dem Ausstellungstag gültig (§7 Krankenordnung)  - dies bedeutet, dass innerhalb diesem Zeitfenster die 1. Therapieeinheit stattfinden muss.


Folgende Punkte sollten durch den Arzt vermerkt sein:

  • Name & Anschrift der Patientin/des Patienten (bzw. des Kindes)
  • Versicherungsnummer des Patienten (bzw. Kindes & der Person, bei der es mitversichert ist)
  • Ärztliche Diagnose (laut ICD-10)
  • Therapieempfehlung (z.B. 10 Einheiten á 60 Min. Ergotherapie, 7 Einheiten á 30 Min., + Hausbesuch, falls erforderlich)



Bringen Sie bitte die Verordnung bzw. eventuell schon vorhandene Befunde oder Berichte von vorausgegangen Therapien zum Ersttermin mit!


Rechnung

Unsere Praxis ist eine Wahlpraxis, somit erhalten Sie nach geleisteten Therapieeinheiten von uns eine Honorarnote.  Wir gehen somit in Vorleistung und gehen mit einem Grundvertrauen davon aus, dass Sie Ihre Rechnung fristgerecht begleichen. Dies können Sie sowohl per Erlagschein als auch per Online-Banking unter Angabe der jeweiligen Honorarnotennummer erledigen. Es besteht auch die Möglichkeit nach jeder Einheit in bar zu bezahlen.


Bei 10 verordneten Einheiten erhalten sie spätestens nach  der 5. bzw. 10. Einheit eine Teilrechnung über die stattgefundenen Therapieeinheiten. Bei 7 Einheiten erhalten Sie nach der 4. bzw. 7.Einheit eine Teilrechnung.


Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Termine für Sie reserviert halten und daher

Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, in Rechnung stellen müssen!


(Teil-) Kostenrückerstattung


Wenn Sie die Rechnung begleichen haben können Sie diese mit der Zahlungsbestätigung und der bewilligten Original-Verordnung (Überweisungsschein) bei Ihrer Krankenkassa einreichen.


Die Therapiekosten (z.B. 85 Euro pro 60 Minuten Einheit) werden je nach Kasse unterschiedlich teilrefundiert. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer Versicherung, welche Höhe in Ihrem Fall konkret rückerstattet wird.


Wenn Sie eine Zusatz- oder Unfallversicherung haben Sie weiters die Möglichkeit, bis zu 100% des Restbetrages rückerstattet zu bekommen. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung - am besten noch vor Behandlungsbeginn.


Ablauf:

  • Bezahlen der Honorarnote
  • Honorarnote inklusive Zahlungsbestätigung und chefärztlichen Bewilliung bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen
  • Bestätigung der Pflichtversicherung über die Höhe der Rückerstattung, Honorarnote als auch chefärztlichen Bewilligung bei Ihrer Zusatz- bzw. Unfallversicherung einreichen

Personen, die im Behindertengesetz erfasst sind, haben zusätzlich die Möglichkeit,einen Zuschuss vom Behindertenreferat zu erhalten.

In diesen Fällen reichen Sie den Restbetrag (nach Kassenrückerstattung, inkl. aller Unterlagen & Zahlungs-/Rückerstattungsbelege) bei der BH ein.